Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung der Scheidung.
Ein Ehepaar muss also ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett gelebt haben. Das ist grundsätzlich auch in der gleichen Wohnung möglich, wenn man wie in einer WG lebt. Man teilt sich also die Küche und das Bad, aber im Kühlschrank hat dann jeder sein eigenes Essen. Man versorgt sich also nicht mehr gegenseitig.
Allerdings ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr bei einem Härtefall möglich. Ein typisches Beispiel für eine Härtefallscheidung ist die häusliche Gewalt. Es muss einfach unzumutbar sein, weiter miteinander verheiratet zu sein. Bei einem Härtefall kann man also die Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr.
Wichtig ist, dass man schon in der Trennungszeit zum Anwalt geht, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn später kann es sein, dass bestimmte Voraussetzungen, die das Gericht verlangt, nicht mehr vorliegen.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Klare Antwort, ja Sie brauchen einen Scheidungsanwalt. Der Scheidungsantrag muss …
Wann zahlt der Staat die Scheidung?
Voraussetzung der Scheidung auf Verfahrenskostenhilfe ist, dass man ein geringes …
Was kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten der Scheidung …
Wie schnell kann ich geschieden werden?
Am wichtigsten ist die Vorbereitung. Klären Sie telefonisch mit ihrem …