Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten der Scheidung und den Gebühren der beauftragten Scheidungsanwälte.
Die Gerichtskosten berechnen sich immer nach dem Streitwert der Scheidung. Das gilt auch für die Anwaltskosten, wenn der Anwalt keine Vereinbarung über die Gebühren trifft.
Der Streitwert wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Am besten mache ich das durch ein Beispiel klar.
Es geht um eine einvernehmliche Scheidung. Der eine Ehegatte verdient 2.000,00 € netto im Monat, also 6000,00 € in drei Monaten. Der andere verdient 1.500,00 € netto im Monat, also 4.500,00 € im gleichen Zeitraum. Zusammengerechnet kommt man dann auf einen Streitwert in Höhe von 10.500,00 €. Für diesen Streitwert liegen die Scheidungskosten bei etwa 2.500,00 €.
Schlussendlich wird aber das Gericht am Ende des Verfahrens den Streitwert festsetzen und gegebenenfalls noch Aufschläge für den Rentenausgleich und Abzüge für gemeinsame Kinder vornehmen.
Ein seriöser Scheidungsanwalt wird Ihnen Auskunft über den Streitwert und Verfahrenswert der Scheidung geben. Dadurch erhalten Sie eine adäquate Planungssicherheit bei den Scheidungskosten.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Klare Antwort, ja Sie brauchen einen Scheidungsanwalt. Der Scheidungsantrag muss …
Wann zahlt der Staat die Scheidung?
Voraussetzung der Scheidung auf Verfahrenskostenhilfe ist, dass man ein geringes …
Was ist das Trennungsjahr und wie lange dauert es?
Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung der Scheidung. Ein Ehepaar …
Wie schnell kann ich geschieden werden?
Am wichtigsten ist die Vorbereitung. Klären Sie telefonisch mit ihrem …